📄 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EVENT POWER – Inhaber Thorge Storch
§1 Geltungsbereich
Dienstleistungen als Profi-DJ sowie die Vermietung von Veranstaltungstechnik erfolgen durch den Einzelunternehmer Thorge Storch, Hinter den Höfen 20, 27386 Kirchwalsede, handelnd unter der Marke EVENT POWER (nachfolgend „DJ“ oder „Vermieter“).
Diese AGB gelten für alle Verträge mit dem Auftraggeber (nachfolgend „Veranstalter“ oder „Mieter“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, EVENT POWER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Alle vermieteten Gegenstände bleiben Eigentum von EVENT POWER.
§2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und behalten 14 Tage ihre Gültigkeit.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Buchungsbestätigung von EVENT POWER zustande.
Unverbindliche Reservierungen erfolgen nicht.
§3 Anfahrt und Parkmöglichkeiten
Der Veranstalter stellt sicher, dass eine unmittelbare Zufahrt zum Veranstaltungsort sowie ein kostenloser Parkplatz für einen Transporter oder Pkw mit Anhänger zur Verfügung steht.
Der Veranstalter trägt die Verantwortung für erforderliche Zufahrts- oder Parkgenehmigungen und haftet für daraus entstehende Kosten.
§4 Fahrtkosten und Übernachtung
Die Anfahrt ist bis 30 km im Preis enthalten.
Darüber hinaus werden 0,48 € netto pro gefahrenem Mehrkilometer berechnet (maßgeblich: schnellste Route laut Google Maps).
Ab 150 km Entfernung stellt der Veranstalter ein Hotelzimmer (mindestens 3-Sterne, inkl. Frühstück) kostenfrei zur Verfügung.
§5 Anforderungen am Veranstaltungsort
Der Veranstalter sorgt für:
- trockenen und befestigten Untergrund
- ausreichend große Aufbaufläche (mind. 5 m²)
- geeignete Stromversorgung (230 V, eigener Stromkreis nach VDE)
- vorhandene Sanitäranlage
- geeigneten Tisch für DJ-Equipment
- Gästen und Veranstalter ist die Bedienung der DJ-Technik ohne Zustimmung untersagt.
§6 Outdoor-Veranstaltungen / Witterung
Bei Veranstaltungen im Freien trägt der Veranstalter das Witterungsrisiko.
Der Veranstalter stellt einen trockenen, befestigten und überdachten Arbeitsplatz.
Bei ungeeigneten Bedingungen ist EVENT POWER berechtigt, die Leistung zu verweigern; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
§7 Vermietung von Veranstaltungstechnik
7.1 Eigentum
Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von EVENT POWER.
7.2 Gefahr- und Haftungsübergang
Mit Übergabe der Mietgegenstände geht die volle Gefahr für Verlust, Diebstahl und Beschädigung auf den Mieter über.
Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer uneingeschränkt zum Wiederbeschaffungswert, auch für Schäden durch Gäste oder Dritte aus seinem Einflussbereich.
7.3 Sorgfaltspflichten
Der Mieter verpflichtet sich zu sachgemäßer Behandlung und zum Schutz der Technik vor Witterung, Überlastung und unbefugtem Zugriff.
7.4 Rückgabe
Die Rückgabe hat vollständig und funktionsfähig zu erfolgen. Fehlende oder beschädigte Teile werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
7.5 Kaution
Eine Kaution kann individuell laut Angebot verlangt werden.
§8 DJ-Leistung und Ersatz-DJ
EVENT POWER ist berechtigt, qualifizierte Ersatz-DJs oder Subunternehmer einzusetzen.
Bei Krankheit oder wichtigem Verhinderungsgrund wird sich EVENT POWER um gleichwertigen Ersatz bemühen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nicht.
§9 Musikauswahl
Der DJ ist in der musikalischen Gestaltung frei.
Wunschlisten bis maximal 20 Titel werden berücksichtigt. Für jeden weiteren Titel kann eine Aufwandspauschale von 0,50 € berechnet werden.
§10 Beeinträchtigung der DJ-Tätigkeit
Bei erheblichen Störungen, Bedrohungen, Beleidigungen oder Eingriffen in Technik oder Ablauf ist EVENT POWER berechtigt, die Leistung aus wichtigem Grund einzustellen.
In diesem Fall bleibt der volle Vergütungsanspruch bestehen.
§11 Auf- und Abbau
Der Veranstalter gewährt rechtzeitig Zutritt zum Veranstaltungsort und sorgt für ausreichende Beleuchtung.
Ist ein Abbau aus vom Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht möglich, können die Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.
§12 Auftrittsdauer und Mehrstunden
Die Auftrittsdauer beginnt mit Musikstart.
Verlängerungen sind möglich und werden mit 150,00 € je angefangene Stunde berechnet.
Ohne gesonderte Vereinbarung endet die Veranstaltung um 03:00 Uhr.
§13 Vergütung und Zahlungsverzug
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber gerät spätestens 7 Tage nach Fälligkeit in Verzug.
Bei Zahlungsverzug ist EVENT POWER berechtigt:
- Verzugszinsen nach § 288 BGB zu berechnen
- Mahnkosten zu erheben
- Inkasso oder Rechtsanwalt zu beauftragen
Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
EVENT POWER ist bei Zahlungsverzug berechtigt, seine Leistung nach vorheriger Ankündigung zurückzuhalten.
§14 Catering
Der Veranstalter stellt dem DJ und ggf. einer Begleitperson während der Veranstaltung kostenfrei alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit zur Verfügung.
§15 Genehmigungen und GEMA
Der Veranstalter ist für alle erforderlichen Genehmigungen sowie GEMA-Gebühren verantwortlich und stellt EVENT POWER von Ansprüchen Dritter frei.
§16 Rücktritt / Stornierung durch den Veranstalter
Stornierungen bedürfen der Textform.
Es fallen folgende Ausfallpauschalen an:
bis 28 Tage vor Event: 50 %
bis 7 Tage vor Event: 80 %
weniger als 7 Tage: 100 %
Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Stornopauschale ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Stornierungsbestätigung zu zahlen.
§17 Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Unwetter, behördliche Verbote, Pandemieverordnungen, großflächiger Stromausfall) nicht durchgeführt werden, sind beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit.
Bereits entstandene Aufwendungen können anteilig berechnet werden.
§18 Foto- und Videoaufnahmen / Nutzungsrechte
EVENT POWER ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen oder erstellen zu lassen und diese zu eigenen Werbe- und Referenzzwecken zu verwenden (Website, Social Media, Print etc.).
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnehmer der Veranstaltung hierüber informiert sind und keine entgegenstehenden Rechte verletzt werden.
Ein Widerruf ist nur aus wichtigem Grund möglich.
§19 Datenschutz (DSGVO)
EVENT POWER verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG).
Die Verarbeitung erfolgt nur zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Weitere Informationen sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§20 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Rotenburg (Wümme).
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
